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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Transparente und faire Bedingungen für unsere Zusammenarbeit.

Anbieter

Lili Gebäudereinigung - Gebäudereinigung & Hausmeisterservice
Frankfurter Ring 18
80807 München
Deutschland

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Geltungsbereich
  2. 2Vertragsschluss
  3. 3Leistungen
  4. 4Preise und Zahlungsbedingungen
  5. 5Termine und Fristen
  6. 6Gewährleistung
  7. 7Haftung
  8. 8Kündigung
  9. 9Schlussbestimmungen
1

Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Lili Gebäudereinigung - Gebäudereinigung & Hausmeisterservice (nachfolgend "Auftragnehmer") gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend "Auftraggeber").

1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

1.3 Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB.

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Vertragsschluss

2.1 Die Darstellung unserer Dienstleistungen auf unserer Website, in Prospekten und sonstigen Werbematerialien stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar.

2.2 Der Auftraggeber gibt durch seine Anfrage (telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder persönlich) ein verbindliches Angebot ab. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 14 Tagen nach Zugang anzunehmen.

2.3 Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers in Textform (z.B. per E-Mail) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

2.4 Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

2.5 Der Auftragnehmer behält sich vor, einen Auftrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3

Leistungen

3.1 Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Angebot oder der Auftragsbestätigung.

3.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere im Hinblick auf Arbeitsschutz und Umweltschutz.

3.3 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten Subunternehmer einzusetzen. Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Leistungserbringung verbleibt beim Auftragnehmer.

3.4 Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für zusätzliche Leistungen eine zusätzliche Vergütung zu verlangen.

3.5 Reinigungsmittel und -geräte werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Auftragnehmer gestellt und sind in der vereinbarten Vergütung enthalten.

3.6 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer rechtzeitig Zugang zu den zu reinigenden Räumlichkeiten zu gewähren sowie Wasser- und Stromanschlüsse kostenlos zur Verfügung zu stellen.

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Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.2 Bei Daueraufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, wenn sich die Lohn- oder Materialkosten erheblich ändern. Preiserhöhungen werden dem Auftraggeber mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

4.3 Die Zahlung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug. Bei wiederkehrenden Leistungen erfolgt die Rechnungsstellung monatlich im Voraus oder nach Leistungserbringung.

4.4 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern bzw. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern zu berechnen.

4.5 Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur befugt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

4.6 Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Neuaufträgen oder bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers Vorauszahlung oder eine Sicherheitsleistung zu verlangen.

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Termine und Fristen

5.1 Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

5.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine oder Fristen in angemessenem Umfang zu verschieben, wenn unvorhergesehene Umstände wie höhere Gewalt, Streik, Krankheit von Mitarbeitern oder andere unverschuldete Hindernisse eintreten. Der Auftraggeber wird hiervon unverzüglich informiert.

5.3 Bei regelmäßigen Reinigungsaufträgen kann der Auftragnehmer im Einzelfall von den vereinbarten Terminen abweichen, sofern die Gesamtleistung dadurch nicht beeinträchtigt wird und der Auftraggeber rechtzeitig informiert wird.

5.4 Möchte der Auftraggeber einen vereinbarten Termin verschieben oder absagen, ist dies spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Termin mitzuteilen. Bei späterer Absage oder Nichtgewährung des Zugangs zu den Räumlichkeiten ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zu 80% der vereinbarten Vergütung als Ausfallentschädigung zu berechnen.

5.5 Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

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Gewährleistung

6.1 Der Auftragnehmer gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der vereinbarten Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik.

6.2 Mängel der Leistung sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Leistungserbringung, schriftlich anzuzeigen. Bei Nichtanzeige gilt die Leistung als genehmigt.

6.3 Bei berechtigten Mängelrügen ist der Auftragnehmer zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder erneute Leistungserbringung.

6.4 Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl oder verweigert der Auftragnehmer die Nacherfüllung, ist der Auftraggeber berechtigt, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen.

6.5 Die Gewährleistungsfrist beträgt bei Verbrauchern zwei Jahre, bei Unternehmern ein Jahr, jeweils ab Leistungserbringung.

6.6 Die Gewährleistung entfällt, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragnehmers unsachgemäße Änderungen oder Eingriffe vornehmen.

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Haftung

7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.2 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

7.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

7.4 Bei leicht fahrlässiger Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nicht.

7.5 Der Auftragnehmer verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung mit angemessener Deckungssumme. Im Schadensfall werden Ansprüche des Auftraggebers auf die Versicherungssumme der jeweils abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung beschränkt, soweit keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Schädigung vorliegt.

7.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

7.7 Der Auftraggeber hat Wertgegenstände vor Beginn der Reinigungsarbeiten sicher zu verwahren. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden an Gegenständen, die entgegen den Anweisungen des Auftragnehmers nicht gesichert oder entfernt wurden.

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Kündigung

8.1 Einzelaufträge enden mit der vollständigen Erbringung der vereinbarten Leistung.

8.2 Daueraufträge (z.B. regelmäßige Unterhaltsreinigung) können von beiden Parteien mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde.

8.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung fälliger Rechnungen länger als 30 Tage in Verzug ist
  • über das Vermögen des Auftraggebers ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird
  • eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt
  • das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien nachhaltig gestört ist

8.4 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form (E-Mail) genügt.

8.5 Im Falle einer Kündigung hat der Auftraggeber die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen entsprechend zu vergüten.

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Schlussbestimmungen

9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9.2 Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Vertragsverhältnis ist München.

9.3 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag München.

9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt eine wirksame und durchführbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt.

9.5 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.

9.6 Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

9.7 Die EU-Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar ist.

Stand: Januar 2025

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